Fleck-Entferner für Holzböden

Produktinformationen "Fleck-Entferner für Holzböden"

Der Fleck-Entferner auf der Basis natürlicher, wasserbasierender Fruchtsäurekomplexe ist ein hervorragender Reiniger für Holz im Außen- und Innenbereich. Er entfernt tiefenwirksam Gerbsäureflecken auf Eichenböden. Besonders reaktionsbedingte Flecken, die tiefer in das gerbsäurehältige Holz eingedrungen sind. (z. B. Wasser bei Blumentöpfen, schwarze Flecken durch Eisen/Wasser Kontakt oder Flecken durch Hunde-/Katzenkot oder -urin etc.), lassen sich mit dem Fleck-Entferner gut bereinigen. Gesundes Holz wird nicht angegriffen.

Ein kurzes Anwendungsvideo, das einen Praxistest des Fleck-Entferners zeigt, finden Sie bei YouTube unter folgendem Link: Praxistext Fleckentferner.

Auch eine durch UV-Licht oder Gerbsäure entstandene Vergrauung des Holzes behebt der Fleck-Entferner. Natürliche Fruchtsäuren dringen tief in das Holz ein, entfernen die entstandene Vergrauung und bringen die natürliche Holzfarbe wieder zum Vorschein. Nur bedingt einsetzbar bei rein äußerlichen Verschmutzungsflecken und bei sehr alten Flecken.

Bitte testen Sie das Mittel unbedingt vorab an einer unauffälligen Stelle. Metallteile (Beschläge) und Pflanzen vor direktem Kontakt schützen.

Anwendung:
Mit der Sprühflasche auf den Fleck aufsprühen, kurz warten und dann die Flüssigkeit mit einem Tuch abwischen. Nicht rubbeln! Bitte warten Sie nun ein paar Stunden ab. Im Normalfall hat sich der Fleck dann bereits weitgehend aufgelöst. Bei Bedarf den Vorgang an den folgenden Tagen wiederholen, bis der Fleck verschwunden ist. 

Inhaltsstoffe:
Fruchtsäurekomplex aus Apfelsäure (Essig), Oxal-(Rhabarber)säure, Weinsäure, Milchsäure (aus pflanzlichen Rohstoffen), Zitronensäure, Eukalyptusöl, Wasser, Tenside, Zellulose.

Sicherheitshinweise:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig gemäß (EG) 1272/2008.